- Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge der Daigfuss Baustoffe GmbH. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für nachfolgende schriftliche oder mündliche Bestellung.
- Angebot
Die Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Bestätigung durch die Daigfuss Baustoffe GmbH.
- Preis
Wenn Kostenerhöhungen durch Preiserhöhungen beim Lieferwerk oder durch Arbeitskosten- und Materialkosten-Erhöhungen entstehen, werden diese dem Kunden weiterberechnet, wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Bei einer Preissteigerung um mehr als 5% hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Bei Werksladungen gelten die angebotenen Preise nur bei ausgeladenen, d.h. voll ausgelasteten Fahrzeugen. Bei nicht ausgeladenen Fahrzeugen hat der Kunde die dadurch entstandenen Mehrkosten zu tragen. Baulich bedingte Mehrkosten beim Deckbau (z.B. Folienbeschichtung, Heizleistungen, usw.)
- Lieferfrist
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie rechtzeitigem Abruf durch den Kunden.
- Transport
Der Transport geschieht auf Gefahr des Kunden (§447 BGB): Sämtliche Frachtkosten sind vom Kunden zu tragen, auch wenn diese in den Einheitspreisen bereits einkalkuliert sind. Ist die Lieferung „frei Baustelle“ vereinbart, so bedeutet dies Lieferung ohne Abladen durch den Anlieferer unter der Voraussetzung, dass die Anfuhrstraße und die Baustelle mit einem LKW mit 20 t Nutzlast unwegsames Gelände verlangt, so haftet der Kunde für daraus entstehende Schäden.
- Mängelrügen
Offensichtliche Mängel, Transportschäden oder Fehlmengen hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Beanstandete Ware darf nicht eingebaut oder verarbeitet werden und ist vom Kunden zur Besichtigung bereitzuhalten; andernfalls können Gewährleistungsansprüche nicht geltend gemacht werden.
Soweit eine Gewährleistungspflicht besteht, wegen fehlender Ware wird die Daigfuss Baustoffe GmbH nach ihrer Wahl Nachbessern oder mangelfrei liefern. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabzusetzen des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrags zu verlangen.
- Haftung
Bei Vorsatz der Fahrlässigkeit haftet die Daigfuss Baustoffe GmbH nach den gesetzlichen Regelungen.
- Zahlung
Zahlungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart 8 Tage nach Rechnungsstellung zu leisten. Bei Zahlungsüberschreitung berechnen wir nach Mahnung Vorzugszinsen in Höhe von 6% über dem Lombardsatz der Deutschen Bundesbank.
- Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Daigfuss Baustoffe GmbH.
- Rücknahme
Baustoffe werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Daigfuss Baustoffe GmbH und in verkaufsfähigem Zustand zurückgenommen.
- Paletten
Paletten werden dem Kunden berechnet. Paletten sind auf Kosten des Kunden von diesem unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen nach Übergabe, unbeschädigt zurückzuliefern.
Bei Rücknahme wird ein gekürzter Betrag für Abnutzung und Handlung vergütet.
Bei Abholung durch die Daigfuss Baustoffe GmbH werden dem Kunden die Abholkosten in Höhe der Selbstkosten der Daigfuss Baustoffe GmbH berechnet.
- Gesamtschuldner
Mehrere Käufer gelten als Gesamtschuldner
- Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Daigfuss Baustoffe GmbH.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz der Daigfuss Baustoffe GmbH
- Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne dieser Bestimmungen der Rechtswirksamkeit ermangeln oder nicht durchgeführt werden, so sollen dennoch die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben.
Stand Januar 2006